Lockerungen im KBV Hygienekonzept bei Inzidenz unter 10!

Gemäß dem Stufenplan des Landes Niedersachsen in der Fassung vom 23.06.2021 und gemäß Erlaubnisschreiben der Stadt Wiesmoor vom 29.06.2021 konnte das Hygienekonzept bezüglich der Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses im Anschluss der Trainingsveranstaltungen deutlich gelockert werden!

Somit können wir bei einer Inzidenz von unter 10 mit bis zu 25 Personen drinnen im DG-Haus bzw. bis zu 50 Personen draußen am DG Haus wieder ohne Einschränkungen zusammenkommen!

Hier steht das KBV Hygienekonzept und das Hygienekonzept des Dorfgemeinschaftshauses zum Download zur Verfügung.

KBV – Hygienekonzept für den Trainingsbetrieb im Boßeln bei einer Inzidenz von unter 10:  Stand:03.07.2021

Ansprechpartner Hygienekonzept:          

Kassenwart Stephan Gerdes, Hopelser Weg 21, 26639 Wiesmoor Telefon: 04944-912840  Mobil: 01522-2683104 Email: stephan-gerdes74@web.de                                                                                                                                             

Sportstätten:  Strecke 1: Hopelser Weg (Ab Dorfgemeinschaftshaus; Wende Marienfeld)

                        Strecke 2: Am Carl-Georgs-Forst (Start Ecke Friedhofsweg; Wende Felder Weg)

                        Strecke 3: Schulstraße / Ulmenstraße Übergang Klinger Weg (Start Schulstraße 78;                                       Wende Klinger Weg / Ecke Dobbenweg

                        Gemäß Boßelerlaubnis des Landkreises Wittmund vom 10.07.2019 und der Stadt Wiesmoor vom 04.04.2019

Vereinsheim:  Dorfgemeinschaftshaus Wiesederfehn, Hopelser Weg 14, 26639 Wiesmoor

Grundsätze:

Dieses Hygienekonzept orientiert sich an den Handlungsempfehlungen des Niedersächsischen Sportbundes, es gelten die Vorgaben und Voraussetzungen der jeweils aktuellen Niedersächsischen Corona-Verordnung und die aktuelle Allgemeinverfügung des Landkreises Aurich zur Feststellung einer 7 Tage Inzidenz von unter 10.  

Die Grundlage für sämtliche aufgeführten Maßnahmen und Regelungen ist die Annahme, dass eine Ansteckung mit SARS-CoV2 zwar möglich, die Wahrscheinlichkeit aber durch das Umsetzen der genannten Hygienemaßnahmen sehr gering ist.

Gemäß dem Stufenplan des Landes Niedersachsen ist bei einer Inzidenz von unter 10 Kontaktsport in geschlossenen Räumen und im Freien ohne Test möglich, Duschen und Umkleiden dürfen genutzt werden.

Für unserern Trainingsbetrieb gilt damit folgendes:

  1. Allgemeine Hygieneregeln:
  2. Boßeln auf der Straße ist im Grunde als kontaktloser Sport möglich, daher soll hier möglichst ein Mindestabstand (1,5 Meter) in allen Bereichen eingehalten werden. Beim Rasen-Boßel-Training der Jugendmannschaft ist auch Kontakt im Training erlaubt.   
  3. Körperliche Begrüßungsrituale (z.B. Händedruck/Umarmungen) sind zu unterlassen
  4. Beachten der allgemeinen Hust- und Nies-Etikette (Armbeuge oder Einmal-Taschentuch)
  5. Boßelkugel, Boßeltaschen, Boßelsuchgeräte usw. sind in geeigneten und regelmäßigen Abständen zu reinigen und zu desinfizieren.
  6. Verdachtsfälle Covid-19:
  7. Personen mit Erkältungssymptomen (z. B. Fieber, trockener Husten, Atemnot) dürfen NICHT an Wettkampf und Training teilnehmen, ebenso Personen aus Quarantänemaßnahmen.
  8.  Sollte ein(e) Teilnehmer-/in positiv auf den Virus Covid 19 getestet werden, ist dies dem Verein (oben genannter Ansprechpartner) SOFORT mitzuteilen.  
  9. Organisatorisches:
  10. Alle Vorstandsmitglieder, Mannschaftsführer, Jugendbetreuer und Trainingsgruppenleiter sind in die Vorgaben und Maßnahmen zum Trainingsbetrieb eingewiesen.
  11. Vor Aufnahme des Trainings werden alle Teilnehmer und Begleitpersonen durch die jeweiligen Mannschaftsführer, Jugendbetreuer bzw. Trainingsgruppenleiter über die Hygieneregeln informiert.
  12. Den Anweisungen der Verantwortlichen ist Folge zu leisten!
  13. Bei einer Inzidenz von unter 35 ist die Gruppengröße beim Training grundsätzlich nicht begrenzt. Zur Vermeidung von unnötigen Risiken sind die Trainingsgruppen auf ca. 20 Personen zu begrenzen.
  14. Bei unvermeidlichen Begegnungen mit anderen Trainingsgruppen, anderen Fußgängern und Fahrradfahrern bzw. sonstigen Verkehrsteilnehmer sind unbedingt die Abstandsregeln einzuhalten!
  15. Personen, die nicht zur Einhaltung der Regeln des Hygienekonzeptes bereit sind, dürfen am Training nicht teilnehmen und sind aufzufordern, die „Sportstätte“ zu verlassen (Hausrecht).
  16. Zur besseren Verfolgung von Infektionsketten dokumentieren die jeweiligen Mannschaftsführer, Jugendbetreuer bzw. Trainingsgruppenleiter namentlich die Teilnehmer und Begleitpersonen (mit Vereinsvordruck).
  17. Zuschauende Begleitpersonen bzw. Eltern (max. 50 Personen) sind unter Einhaltung des Mindestabstandes (mind. 1,5 Meter) möglich
  1. Nutzung Toiletten / Zusammenkünfte nach dem Training:
  2. Die Nutzung der Toiletten beim Training ist möglich ohne Zugangsbeschränkungen.
  3. Zusammenkünfte nach dem Training sind im und am Dorfgemeinschaftshaus Wiesederfehn wieder möglich (siehe auch Hygienekonzept Dorfgemeinschaftshaus vom 03.07.2021):

Draußen:

Bis zu 50 Personen dürfen draußen gemeinsam ohne Testpflicht, ohne Abstandspflicht und ohne Mund-Nasenbedeckung zusammenkommen ohne zeitliche Begrenzung.

Drinnen:

Bis zu 25 Personen dürfen drinnen im DG-Haus ohne Testpflicht, ohne Abstandspflicht und ohne Mund-Nasenbedeckung zusammenkommen ohne zeitliche Begrenzung.

Aktuelle Kontaktregelung Land Niedersachen bei Inzidenz unter 10::

Mit der Teilnahme am Boßelbetrieb gelten sie vom Mitglied als akzeptiert und anerkannt!

Bitte beachten: Bis 15. Juli darf im Hopelser Wald vom Streeker Weg bis Friedeburger Tief

    nicht geboßelt werden!

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