Wir dürfen endlich wieder boßeln – Aber wir müssen einige Regeln beachten!

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1. Anpassung KBV Hygiene-Konzept. Änderungen in Punkt 6. & 7. in Kursiver-Schriftweise

Vorwort:

Seit Beginn der Corona-Pandemie am 12.03.20 war unser Vereinsbetrieb  auf Null gefahren. Auch wir haben damit einen wichtigen Teil zur Eindämmung der Pandemie beigetragen. Lockerungen in den letzten Wochen in verschiedenen Bereichen unseres Alltags waren bislang erfolgreich, nun hat der Gesetzgeber auch Lockerungen  für unseren Boßelsport ermöglicht. Nun gilt es mit den Lockerungen verantwortungsbewusst umzugehen, daher müssen die Regeln des Hygienekonzeptsstreng eingehalten werden.

Fast alle Vorstandsmitglieder, Mannschaftsführer und Gruppenbetreuer wurden heute am 18.06.2020 in das Hygienekonzept und die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln eingewiesen und anschließend zu sog. Trainern/innen ernannt, sie sind die verantwortlichen Personen die in unseren Mannschaften und Gruppen auf die Einhaltung der Vorgaben achten!

Das Training ist ab dem 19.06.2020 wieder erlaubt bei uns im Verein, mindestens ein Trainer muss aber pro Trainingsgruppe dabei sein!

Allg. Hinweis: Bis zum 15. Juli darf im Waldbereich wie jedes Jahr wegen der Brutzeit nicht gebosselt werden!

KBV – Hygienekonzept für den Trainings-  und Wettkampfbetrieb im Boßeln: Stand:22.06.2020

  1. Es gelten vor, während und nach dem kontaktlosen Boßeln im Freien die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln von 2 Metern. Spiel- und Sportgeräte (Boßelkugeln, Kugelsucher) dürfen gemeinsam genutzt werden (s. FAQ´s des Landes Niedersachsen – Stand 15.06.20). Auf eine Begrüßung mit Handschlag ist zu verzichten.
  2. Personen mit Erkältungssymptomen (z. B. Fieber, trockener Husten, Atemnot) dürfen NICHT an Wettkampf und Training teilnehmen. Ebenso dürfen Personen, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einem bestätigten SARS-CoV-2 Fall hatten, NICHTam Wettkampf und Training teilnehmen.
  3. Sollte ein(e) Teilnehmer-/in positiv auf den Virus Covid 19 getestet werden, ist dies dem Verein SOFORT mitzuteilen.
  4. Als Vereinsvorstand haben wir für unsere Mannschaften und Trainingsgruppen je einen Trainer bzw. eine Trainerin (Übungsleiterschein nicht erforderlich!) benannt. Diese Trainer/innen sind für die Einhaltung der Hygiene- und Abstandregeln zuständig. Ohne Begleitung eines Trainers darf eine Mannschaft oder Gruppe nicht boßeln!
  5. Zur Verfolgung von Infektionsketten müssen alle Teilnehmer beim Training und beim Wettkampf namentlich festgehalten werden, die jeweiligen Trainer haben entsprechende Vordrucke!
  1. Gäste, Zuschauer und begleitende Eltern sind wieder erlaubt bis zu einer Zahl von max. 50 Personen, sie müssen das Hygiene und Abstandsregeln ebenfalls entsprechen einhalten.
  2. Die Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses ist für uns weiterhin nicht erlaubt. Bei  Zusammenkünften im Anschluss nach Training- und Wettkämpfen dürfen lt. aktueller Kontaktbeschränkung sich in einer Gruppe maximal 10 Personen treffen.

Dieses Hygiene-Konzept und die weitere Vorgaben werden laufend nach Aktualisierung der Verordnungen des Landes Niedersachsen, des Landkreises Aurich oder des FKV angepasst. Die aktuelle Fassung wird auf unserer Homepage www.kbv-wiesederfehn.de veröffentlicht. Mit der Teilnahme am Boßelbetrieb gelten sie vom Mitglied als akzeptiert und anerkannt!

Auflistung der sog. Trainer/Trainerinnen des KBV Wiesederfehn:

Der Vorstand des KBV Wiesederfehn hat seine Vorstandsmitglieder, die Mannschafts- und Gruppenführer und die Jugendbetreuer gemäß der „Niedersächsische Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus“ vom 08.06.2020 in das Hygienekonzept des Friesischen Klootschießer Verband (Stand 17.062020) und in die Allgemeinen Hygieneregeln eingewiesen.

Die unten aufgeführten Personen sind im Sinne der Verordnung zu sog. Trainern bzw. Trainerinnen ernannt worden. Die Trainer weisen die jeweiligen Trainingsgruppen auf die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln hin. Für die Nichteinhaltung der Vorschriften können unsere Trainer nicht haftbar gemacht werden!Diese Liste wird laufend aktualisiert!

Des Weiteren führen die Trainer die Teilnehmerlisten für die Verfolgung von Infektionsketten!

KBV Trainer / Trainerinnen:         (Stand 18.06.2020)

Holger Wilken, Stephan Gerdes, Gerrit Thiemann, Christian Gellermann, Gerda B.-Karsjens, Anke Fahnster, Michael Meints, Bettina Behrends, Silke Schoon, Jacqueline Saathoff, Petra Saathoff, Hinrich Saathoff, Erhard Gerdes, Katrin Renken

Antworten auf häufig gestellte Fragen rund ums Sporttreiben

Im Moment gilt die Niedersächsische Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus in der Fassung vom 08.06.2020.

Zum besseren Verständnis werden häufig gestellte Fragen zu bestimmten Themenbereichen ergänzend zur Verordnung durch den Gesetzgeber veröffentlicht. Für unseren Boßelbetrieb sind folgende Fragen/Antworten dabei von Bedeutung und damit Grundlage der Wideraufnahme:

Wo darf ich Sport treiben?

Erlaubt ist zum einen die körperliche und sportliche Betätigung im Freien, also auch auf Wegen und Wiesen in Parks und auf Bürgersteigen. Hier gelten die allgemeinen Verhaltensregeln im öffentlichen Raum (möglichst alleine, mit den Personen aus dem gleichen Hausstand, mit einer weiteren Person bzw. mit höchstens einem weiteren Hausstand). Neu ist allerdings, dass die Sport- oder Trainingsgruppe auch außerhalb von Sportanlagen beliebig groß sein darf, wenn diese von einer Trainerin oder einem Trainer angeleitet und der Mindestabstand von zwei Metern zu Personen, die nicht dem gleichen Hausstand angehören, eingehalten wird.

Welche Sportarten sind erlaubt?

Im Grundsatz ist die Ausübung von kontaktlosem Sport unter Einhaltung des Abstandes von mindestens zwei Metern in jeder Sportart erlaubt. Allerdings gibt es Sportarten, bei denen das Abstandwahren einfacher ist als bei anderen. Unkompliziert umsetzbar sind die Hygiene- und Abstandregeln bei der Ausübung von Individualsportarten, also beispielsweise beim Laufen, Walken, bei der Leichtathletik, beim Radsport, beim Klettern, Rudern, Tennis, beim Parcours, Segeln, Golf, Bogenschießen, Reiten, Inlineskaten oder bei allen anderen Sportarten bei denen eine Vorwärtsbewegung oder die Vor-Ort-Ausübung einzeln erfolgt. Bei Gruppen- oder Mannschaftssportarten ist ein kontaktloses Training möglich.

Was ist kontaktloser Sport?

Ein Sport ist kontaktlos, wenn zu keinem Zeitpunkt der sportlichen Betätigung ein körperlicher Kontakt zu anderen Mitsporttreibenden erfolgt. Übungen zu zweit also nur auf Abstand, ohne sich zu berühren! Keine direkten körperlichen Hilfestellungen! Die Benutzung von Spiel- und Sportgeräten ist erlaubt. Das heißt beispielsweise, dass das Fußball- oder Handballtraining in Form von Passen, Dribbeln oder Hütchen-Lauf möglich ist. Eine Wettkampfsimulation z.B. in Form von Zweikämpfen bleibt untersagt. In Zweikampfsportarten kann also nur Individualtraining stattfinden. Verzichtet werden muss leider auch auf Händeschütteln, Abklatschen, in den Arm nehmen, auf enges Jubeln und enges Trauern zu zweit oder in der Gruppe!

Dürfen wir in unserer Sportart Wettkämpfe austragen?

Wenn bei einer Sportart gewährleistet werden kann, dass bei einer Austragung eines Wettkampfes die Anforderungen wie konsequenter Verzicht auf direkten körperlichen Kontakt, stets mindestens ein Abstand von zwei Metern, die Hygieneregeln sowie keine Zuschauerinnen und Zuschauer eingehalten werden, steht einem Wettkampf nichts entgegen. Für die konkrete Ausgestaltung sollte jedoch sicherheitshalber Kontakt mit dem zuständigen Gesundheitsamt vor Ort aufgenommen werden.

Können wir dann wieder als Boßelgruppe durch die Feldmark ziehen?
Als Sportgruppe dürfen Sie das durchaus – wenn Ihre Spielleiterin/Ihr Spielleiter nicht nur den Spielbetrieb anleitet, sondern auch während des Boßelns sicherstellt, dass der beim Sport erforderliche Mindestabstand von 2 Metern zu Personen aus einem anderen Hausstand eingehalten wird.

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