Das Vereins-Hygienekonzept für den Boßelbetrieb und das Hygienekonzept für die Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses werden laufend den aktuellen Änderungen der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen angepasst. Außerdem stehen wir auch in regelmäßigem Austausch mit der Stadt Wiesmoor.
Zum Download stehen hier zur Verfügung: Hygienekonzept KBV Wiesederfehn
Wir sind überzeugt, dass wir bei Anwendung der Konzepte das Ansteckungsrisiko als sehr gering einstufen können. Wir bitten daher um Einhaltung der Regelungen und Anweisungen.
Lüch up un fleu herut und bleibt Gesund!
Euer Vorstandteam
KBV Wiesederfehn
KBV – Hygienekonzept für den Trainings- und Wettkampfbetrieb im Boßeln: Stand:12.09.2020
Ansprechpartner Hygienekonzept:
Kassenwart Stephan Gerdes,
Hopelser Weg 21, 26639 Wiesmoor
Telefon: 04944-912840 Mobil: 01522-2683104
Email: stephan-gerdes74@web.de
Sportstätten: Strecke 1: Hopelser Weg (Ab Dorfgemeinschaftshaus; Wende Marienfeld)
Strecke 2: Am Carl-Georgs-Forst (Start Ecke Friedhofsweg; Wende Felder Weg)
Strecke 3: Schulstraße / Ulmenstraße Übergang Klinger Weg (Start Schulstraße 78; Wende Klinger Weg / Ecke Dobbenweg
Gemäß Boßelerlaubnis des Landkreises Wittmund vom 10.07.2019 und der Stadt Wiesmoor vom 04.04.2019
Vereinsheim: Dorfgemeinschaftshaus Wiesederfehn, Hopelser Weg 14, 26639 Wiesmoor
Hinweis: Es ist das jeweils gültige Hygienekonzept für die Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses Wiesederfehn zu beachten!
Grundsätze:
Dieses Hygienekonzept orientiert sich an den Handlungsempfehlungen des Niedersächsischen Sportbundes und es gelten die Vorgaben und Voraussetzungen der jeweils aktuellen Niedersächsischen Verordnung. Die Grundlage für sämtliche aufgeführten Maßnahmen und Regelungen ist die Annahme, dass eine Ansteckung mit SARS-CoV2 zwar möglich, die Wahrscheinlichkeit aber durch das Umsetzen der genannten Hygienemaßnahmen sehr gering ist.
- Allgemeine Hygieneregeln für Sport (§ 26, Abs. 1, Satz 1-3):
- Grundsätzlich gilt das Einhalten des Mindestabstandes beim kontaktlosen Sport (2 Meter) in allen Bereichen (Boßelsport = kontaktloser Sport).
- Körperliche Begrüßungsrituale (z.B. Händedruck/Umarmungen) sind zu unterlassen
- Beachten der allgemeinen Hust- und Nies-Etikette (Armbeuge oder Einmal-Taschentuch)
- Boßelkugel, Boßeltaschen, Boßelsuchgeräte usw. sind in geeigneten und regelmäßigen Abständen zu reinigen und zu desinfizieren.
- Verdachtsfälle Covid-19:
- Personen mit Erkältungssymptomen (z. B. Fieber, trockener Husten, Atemnot) dürfen NICHT an Wettkampf und Training teilnehmen. Ebenso dürfen Personen, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einem bestätigten SARS-CoV-2 Fall hatten, NICHTam Wettkampf und Training teilnehmen.
- Sollte ein(e) Teilnehmer-/in positiv auf den Virus Covid 19 getestet werden, ist dies dem Verein (oben genannter Ansprechpartner) SOFORT mitzuteilen.
- Organisatorisches:
- Alle Regelungen unterliegen den lokal gültigen Verordnungen und Vorgaben.
- Ansprechpartner für sämtliche Anliegen und Anfragen zum Hygienekonzept des Trainings- und Spielbetriebs ist Stephan Gerdes (Kassenwart).
- Alle Vorstandsmitglieder, Mannschaftsführer, Jugendbetreuer und Trainingsgruppenleiter sind in die Vorgaben und Maßnahmen zum Trainings- und Spielbetrieb eingewiesen.
- Vor Aufnahme des Trainings- und Spielbetriebs werden alle Personen, die in den aktiven Trainings- und Spielbetrieb involviert sind bzw. aktiv teilnehmen, über die Hygieneregeln informiert.
- Boßeln ist kontaktloser Sport, daher ist die Gruppengröße beim Trainings- und Wettkampfbetrieb grundsätzlich nicht begrenzt. Zur Vermeidung von unnötigen Risiken sind die Trainingsgruppen auf ca. 25 Personen zu begrenzen. Im Wettkampfbetrieb starten die verschiedenen Mannschaften (in Absprache untereinander) zu versetzten Startzeiten um unnötige Begegnungen auf der Strecke zu vermeiden. Bei unvermeidlichen Begegnungen mit anderen Wettkampfgruppen auf der Straße sind unbedingt die Abstandsregeln einzuhalten!
- Personen, die nicht zur Einhaltung der Regeln des Hygienekonzeptes bereit sind, dürfen am Trainings- und Spielbetrieb nicht teilnehmen und sind aufzufordern, die „Sportstätte“ zu verlassen (Hausrecht).
- Trainings- und Spielbetrieb:
- Die Mannschaftsführer, Jugendbetreuer, Trainingsgruppenleiter bzw. Vorstandsmitglieder informieren die Trainings- und Spielgruppen vor Beginn über die Maßnahmen und Regelungen des Hygienekonzepts.
- Den Anweisungen der Verantwortlichen ist Folge zu leisten!
- Beim kontaktlosen Sport gibt es keine grundsätzliche Dokumentationspflicht. Zur besseren Verfolgung von Infektionsketten dokumentieren die jeweiligen Mannschaftsführer, Jugendbetreuer bzw. Trainingsgruppenleiter namentlich die Teilnehmer beim Training (mit Vereinsvordruck) oder bei einem Wettkampf an Hand des Spielberichts (Kopie oder Foto / möglichst auch vom Spielbericht Gegner anfertigen). ACHTUNG: Beim Spielbericht zu einem Wettkampf sind auch die Betreuer und Bahnweiser aufzuführen. Das Datum und das Zeitfenster des Trainings- oder Wettkampfes müssen erkennbar sein.
- Die Kontaktdaten sind für die Dauer von 3 Wochen nach dem Ende des jeweiligen Ereignisses aufzubewahren. Adressdaten und Telefonnummern sind bei Bedarf vom Ansprechpartner des Hygienekonzepts aus dem Vereinsverzeichnis zu ergänzen. Die Dokumentationen werden dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen vorgelegt. Es ist zu gewährleisten, dass unbefugte Dritte von den erhobenen Kontaktdaten keine Kenntnis erlangen. Spätestens einen Monat nach dem Ende des jeweiligen Ereignisses sind die Kontaktdaten zu löschen.
- Zuschauende Begleitpersonen (max. 50 Personen) sind unter Einhaltung des Mindestabstandes (mind. 1,5 Meter) möglich (§26, Abs. 2, Satz1)
- Zusammenkünfte nach dem Trainings- und Spielbetrieb (§24, Abs. 3):
- Zusammenkünfte nach dem Trainings- und Spielbetrieb sind im Dorfgemeinschaftshaus Wiesederfehn grundsätzlich wieder möglich. Es sind die gesonderten Vorgaben des Hygienekonzeptes des Dorfgemeinschaftshauses zu beachten. Diese Zusammenkünfte haben keinen Feiercharakter, sie dienen nur der Nachbetrachtung von Training- und Wettkampfbetrieb.
- Zur Vermeidung von Aerosolwolken ist auf ein typischer „Fleu herut“-Ruf im Anschluss an Wettkämpfen und Versammlungen bis auf weiteres zu verzichten!
- Ansonsten dürfen sich lt. aktueller Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum in einer Gruppe nur maximal 10 Personen treffen.
Mit der Teilnahme am Boßelbetrieb gelten sie vom Mitglied als akzeptiert und anerkannt!
KBV Hygienekonzeptbeauftragte:
Der Vorstand des KBV Wiesederfehn hat seine Vorstandsmitglieder, die Mannschafts- und Gruppenführer und die Jugendbetreuer in das Hygiene Konzept eingewiesen.
Das Hygienekonzept orientiert sich an den Handlungsempfehlungen des Niedersächsischen Sportbundes und es gelten die Vorgaben und Voraussetzungen der jeweils aktuellen Niedersächsischen Verordnung. Die Grundlage für sämtliche aufgeführten Maßnahmen und Regelungen ist die Annahme, dass eine Ansteckung mit SARS-CoV2 zwar möglich, die Wahrscheinlichkeit aber durch das Umsetzen der genannten Hygienemaßnahmen sehr gering ist.
Die unten aufgeführten Personen weisen die jeweiligen Trainings- und Wettkampfgruppen in das Hygienekonzept ein, für die Nichteinhaltung der Vorschriften können sie nicht haftbar gemacht werden!
KBV Hygienekonzeptbeauftragte:
- Vorsitzender Holger Wilken – Mannschaftsführer Männer I Holz 2
- Vorsitzender Christian Müller
Schriftführer Gerrit Thiemann – Mannschaftführer Männer I Gummi 2
Kassenwart Stephan Gerdes – Ansprechpartner Hygienekonzept
Jugendwartin Silke Schoon – F Jugend
Stellv. Jugendwartin Bettina Behrends – B Jugend
Frauenwartin Gerda B.-Karsjens
Spielleiterin Anke Fahnster – Mannschaftsführerin Frauen II
Spielleiter Christian Gellermann – Mannschaftsführer Männer I Gummi 1
Gerätewart Michael Meints – Mannschafführer Männer I Holz 1
Hinrich Saathoff – Mannschaftsführer Männer II
Joachim Karsjens – Mannschaftsführer Männer III
Jacqueline Saathoff – Mannschaftführerin Frauen I Kreis
Erhard Gerdes – Dienstagsboßler
Gertrude Plock – Frauen V
Senioren-Boßeln: Theo Slink, Helmut Dirks, Meinhard Noormann, Gerold Harms
Jugendbetreuung: Jana Gerdes, Florian Gerdes, Karin, Rahmann, Matthias Rahmann
Mareike Schoon, Svenja Schoon, Stefan Eilers
Hygienekonzept für die Nutzung Dorfgemeinschaftshaus Wiesederfehn
Grundsatz:
Grundlage ist die aktuelle Verordnung des Landes Niedersachsen in der Fassung vom 12.09.2020. Das Dorfgemeinschaftshaus Wiesederfehn steht öffentlich / rechtlichen Körperschaften, den örtlichen Vereinen und anderen ehrenamtlichen Zusammenschlüssen für Sitzungen und Zusammenkünfte zur Verfügung. Diese Veranstaltungen dürfen keinen sog. Feiercharakter haben. Es wird hier insbesondere Bezug genommen auf § 24 Abs. 3. Veranstaltungen von Privatpersonen, insbesondere im Rahmen einer privaten Feier oder ähnliches sind bis auf weiteres nicht erlaubt!
Hygienekonzept:
- Die Räumlichkeiten oben/vorne im Dorfgemeinschaftshaus (hier: kleiner Versammlungsraum, Lagerraum, Teeküche, kleine Toilette) bleiben für die Nutzung gesperrt. Auf Grund der Raumgrößen ist eine Nutzung unter Einhaltung der Abstandsregeln nicht möglich.
- Für die Nutzung werden im Dorfgemeinschaftshaus die folgenden Räume freigegeben: Haupteingang mit Garderobe, Behinderten WC, Großer Versammlungsraum, Toilettenanlage, Technikraum und Küche.
- Personen mit Erkältungssymptomen (z. B. Fieber, trockener Husten, Atemnot) dürfen das Dorfgemeinschaftshaus NICHT betreten. Ebenso dürfen Personen, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einem bestätigten SARS-CoV-2 Fall hatten, das Dorfgemeinschaftshaus NICHT betreten.
- Sollte ein(e) Nutzer-/in positiv auf den Virus Covid 19 getestet werden, ist dies sofort dem Verein Dorfgemeinschaftshaus Wiesederfehn e.V. mitzuteilen.
- Das Behinderten WC, die Damen- und Herren-Toilette sind jeweils nur einzeln entsprechend der Hinweisschilder zu betreten.
- In den Toilettenräumen stehen flüssige Seife und Desinfektionsmittel in Spendern zur Verfügung, ebenso Einmalhandtücher aus Papier.
- Im Bereich des Haupteingangs wird ebenfalls Desinfektionsmittel in Spendern zur Verfügung gestellt.
- Beim Betreten und Verlassen des Dorfgemeinschaftshauses ist der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten und es ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Ebenso beim Gang zu den Toiletten. Am Tisch darf der Mund-Nasen-Schutz abgenommen werden.
- Bis auf weiteres dürfen maximal 25 Personen das Dorfgemeinschaftshaus gleichzeitig nutzen. Die Tische sind vom jeweiligen Veranstaltungsleiter so zu platzieren das der Abstand von 1,5 Metern zu Personen außerhalb eines Hausstandes gewährleistet ist und das maximal eine Gruppe von bis zu 10 Personen (unabhängig vom jeweiligen Hausstand) an einem Tisch sitzen kann. Eine Mischung der Tischgruppen darf nicht erfolgen!
Ergänzung: An Wochenenden mit Boßelwettkämpfen dürfen maximal 50 Teilnehmer der Boßelwettkämpfe gleichzeitig das Dorfgemeinschaftshaus nutzen. Alle anderen Regeln gelten entsprechend. Die Benutzungszeit jeder einzelnen Mannschaft wird auf maximal 120 Minuten begrenzt.
- Eine Nutzung der Thekenanlage ist nur für die Vorbereitung von Getränken erlaubt. An der Theke sind kein Verzehr und keine Ausgabe von Getränken zugelassen!
Das Bedienungspersonal hat während der Bedienung eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Bis auf weiteres sollen alle angebotenen Getränke direkt aus Flaschen verzehrt werden. Zur Reduzierung des Ansteckungsrisikos sollen keine Gläser benutzt und ausgegeben werden. Speisen dürfen nicht angeboten werden.
- Nach jeder Nutzung bzw. Veranstaltung werden die Toilettenanlagen reinigt und desinfiziert. Ebenso die genutzten Einrichtungsgegenstände und Griffflächen.
- Zur Verfolgung von möglichen Infektionsketten müssen alle Nutzer und Veranstaltungsteilnehmer schriftlich festgehalten werden in einem Erfassungsbogen je Tischgruppe.
- Der jeweilige Veranstaltungsleiter wird vor der Veranstaltung in das Hygienekonzept und die zu beachtenden Regelungen eingewiesen.
Dieses Hygiene-Konzept wird nach Aktualisierungen der Verordnung des Landes Niedersachse, des Landkreises Aurich oder der Stadt Wiesmoor angepasst. Die aktuelle Fassung wird durch Aushang im Dorfgemeinschaftshaus veröffentlicht. Mit der Nutzung und Betreten des Dorfgemeinschaftshauses gelten sie als anerkannt.